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Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Ehrmannweb erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Ehrmannweb.
Ehrmannweb ist jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Der Vertragspartner hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
Leistungen von Ehrmannweb
Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Ehrmannweb sowie aus den Angaben im Vertrag.
Mehraufwand, der aufgrund vom Vertragspartner veranlassten Änderungen entsteht, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß Ziffer 2.3 abgerechnet.
Zusätzliche Leistungen von Ehrmannweb außerhalb des Vertragsumfanges werden nach den jeweils aktuellen Preislisten abgerechnet, sofern die Parteien im Einzelfall keine abweichende Vergütungsregelung getroffen haben.
Soweit nicht anders vereinbart, darf Ehrmannweb die ihm obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen.
Stellt Ehrmannweb dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einer Offerte oder einer Auftragserteilung Dokumente zur Verfügung, dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn Ehrmannweb hat einer Weitergabe an Dritte ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Mitwirkung des Vertragspartners
Der Vertragspartner wird Ehrmannweb unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die zur Erbringung der Leistung von Ehrmannweb erforderlich sind.
Der Vertragspartner sichert zu, dass er berechtigt ist, die von ihm an Ehrmannweb bzw. dessen Subunternehmer gelieferten personenbezogenen Daten Dritter im Sinne des Datenschutzgesetzes von Ehrmannweb bzw. dessen Subunternehmer zur Erzielung des Arbeitsergebnisses speichern und verarbeiten zu lassen.
Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben vom Ehrmannweb wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Soweit erforderlich, hat der Vertragspartner Zustimmungen Dritter beizubringen.
Änderung des Auftrages und der Leistungen
Für Änderungsverlangen oder Zusatzwünsche erteilt der Kunde Ehrmannweb einen schriftlichen Auftrag gegen Entgelt. Die Frist, bis zu deren Ablauf dem Kunden das Ergebnis der Prüfung schriftlich mitgeteilt sein muss, ist einvernehmlich festzulegen.
Die Ausführungsfristen verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen infolge des Änderungsverlangens, bzw. der Prüfung des Änderungsverlangens die Ausführung unterbrochen wurde.
Ehrmannweb wird dem Kunden das Prüfergebnis und - im Falle der Zumutbarkeit und Realisierbarkeit der Ergänzungen im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit - seine Bedingungen zur Durchführung anbieten.
Der Kunde wird unverzüglich mitteilen, ob er dieses Angebot annimmt. Bei Ablehnung bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Kommt, gleich aus welchem Grunde, kein Auftrag über den Änderungs- oder Zusatzwunsch des Kunden zustande, kann dieser hieraus keine besonderen Rechte herleiten.
Abnahme
Entspricht das Arbeitsergebnis im wesentlichen den Vereinbarungen, hat der Vertragspartner die Abnahme unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt, schriftlich zu erklären.
Bestehen wesentliche Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Anforderungen, so hat Ehrmannweb diese Abweichungen in angemessener Frist zu beseitigen. Danach stellt Ehrmannweb dem Vertragspartner das Arbeitsergebnis zur erneuten Abnahme bereit.
Erklärt der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen die Abnahme nicht, kann Ehrmannweb eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung setzen. Das Arbeitsergebnis gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Vertragspartner innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.
Nutzungsrecht an dem Arbeitsergebnis
Ehrmannweb räumt dem Vertragspartner das ausschließliche und zeitlich unbefristete Recht ein, das Arbeitsergebnis in seinem Unternehmen für eigene Zwecke zu nutzen. Das Recht von Ehrmannweb zur Erstellung von vergleichbaren Aufgabenstellungen für Dritte bleibt unberührt.
Der Vertragspartner wird mit dem Vertrag nicht das Recht eingeräumt, den Namen oder Marken von Ehrmannweb oder eines Dritten zu benutzen.
Sämtliche dem Vertragspartner übertragenen Nutzungsrechte erlöschen, wenn eine dem Vertragspartner bei Zahlungsverzug schriftlich gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreicht; in diesem Fall hat der Vertragspartner die Software einschließlich sämtlicher vorhandener Kopien unverzüglich an Ehrmannweb zurückzuliefern bzw., sofern die Software auf einer Festplatte installiert wurde, zu versichern, dass die Software vollständig gelöscht wurde.
Vergütung, Zahlungsbedingungen
Der Vertragspartner hat die Vergütung gemäß Vereinbarung zu zahlen.
Ist für eine Leistung von Ehrmannweb keine Vergütung vereinbart worden, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten von Ehrmannweb.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Vergütung ab Sitz von Ehrmannweb. Zu der Vergütung kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich gültigen Höhe und anderweitige länderspezifische Abgaben bei Auslandslieferung, sowie Verpackungs- und Transportkosten und Kosten der Transportversicherungen hinzu.
Ist eine aufwandsbezogene Vergütung vereinbart, ist der Vertragspartner auf Anforderung von Ehrmannweb zu Abschlagszahlungen verpflichtet. In diesen Fällen und im Fall der abschließenden Rechnung ist die Vergütung sieben Tage nach der jeweiligen Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, die Vertragspartner haben Zahlung zu bestimmten Terminen vereinbart.
Alle Forderungen von Ehrmannweb werden sofort fällig, wenn die Zahlungstermine und -fristen ohne Grund nicht eingehalten werden oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners eintritt.
Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, hat der Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.
Der Vertragspartner darf Forderungen von Ehrmannweb nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen. Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnverlust sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
Stornierungen seitens des Auftraggebers sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist dieser mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den bereits erbrachten Leistungen und angefallenen sonstigen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtauftragswertes zu verrechnen.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von Ehrmannweb und darf solange nur mit dem Einverständnis von Ehrmannweb weiterveräußert, verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Alle Forderungen des Vertragspartners aus einer Weiterveräußerung werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung an Ehrmannweb abgetreten. Nimmt der Kunde Forderungen aus einer Weiterveräußerung in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt der jeweils abtretbare Saldo als abgetreten. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt, solange er sich Ehrmannweb gegenüber nicht im Zahlungsverzug befindet.
Bei Zahlungsverzug sowie, wenn ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird, oder eine Vollstreckungsmaßnahme fruchtlos bleibt, der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat, das Konkursverfahren oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt worden ist, ist Ehrmannweb zur Offenlegung der Forderungsabtretung und/oder - nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist - zur Rücknahme der Ware zur Sicherung der eigenen Rechte berechtigt. Innerhalb eines Monats nach Rücknahme der Ware wird Ehrmannweb dem Vertragspartner mitteilen, ob Ehrmannweb Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt oder vom Vertrag zurücktritt.
Gewährleistung
Der Vertragspartner untersucht die ihm gelieferten Produkte unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, die er nach Entdeckung unverzüglich schriftlich anzeigt. Eventuelle Mängel sind aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung von Fehlermeldungen zu dokumentieren. Der Vertragspartner wird vor Anzeige eines Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach den von Ehrmannweb dafür zur Verfügung gestellten Dokumentationen durchführen.
Ist keine förmliche Abnahme vereinbart, oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande, der vom Vertragspartner zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von Ehrmannweb mit Nutzung durch den Vertragspartner als abgenommen. Versäumt der Vertragspartner die unverzügliche, frist- oder formgerechte Mängelanzeige, gilt das Produkt in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
Ehrmannweb ist berechtigt, nach eigener Wahl bis zu zweimal Ersatz zu leisten oder nachzubessern. Der Vertragspartner wird im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm- /Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Vertragspartner berechtigt, Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) zu verlangen.
Der Vertragspartner wird Ehrmannweb bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften unterstützen. Dazu gehört auch die vollständige Sicherung von Programmen und Daten vor Fehlerbehebung.
Ehrmannweb weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulationen durch Dritte geschützt werden kann. Ehrmannweb garantiert nicht, dass von ihr eingesetzte oder bereit gestellte Hard- und Software den Anforderungen des Vertragspartners genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. Ehrmannweb gewährleistet dem Vertragspartner gegenüber, dass die von ihm eingesetzte oder bereit gestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Bedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung funktioniert. Bei Einsatz von Software fremder Programmhersteller übernimmt Ehrmannweb auch für bekannte Fehler keine Gewährleistung.
Haftung
Ehrmannweb haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei anfänglichem Unvermögen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet.
Haftet Ehrmannweb für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung von Ehrmannweb auf den vertragstypischen, vernünftigerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadensumfang begrenzt.
Im Fall des vorstehenden Absatzes haftet Ehrmannweb nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebenen Einsparungen.
Der typischerweise voraussehbare Schadensumfang übersteigt im Hinblick auf die Eigenschaften der Software in keinem Fall die Vergütung ohne Umsatzsteuer, die der Vertragspartner für die Erstellung des Produktes, das Gegenstand des Anspruchs ist oder den Schaden unmittelbar verursacht hat, zu leisten hat.
Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 10.2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten des Auftraggebers verursacht werden.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn Ehrmannweb seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, weil ein Zulieferer nicht vertragsgemäß liefert.
Für die Wiederherstellung von Daten haftet Ehrmannweb nur, wenn der Vertragspartner durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Unberührt bleibt die Haftung der Ehrmannweb nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung beim Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Vertragspartner gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
Vertraulichkeit
Vorbehaltlich der in diesem Vertrag niedergelegten Bestimmungen wird jeder Vertragspartner die ihm vom anderen Vertragspartner übermittelten Informationen (nebst Unterlagen, Muster usw.) als ihm anvertraute Betriebsgeheimnisse behandeln, nur im Rahmen des Vertragszwecks verwenden und Dritten nicht zugänglich machen.
Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn die Informationen
der Öffentlichkeit vor dem Empfang zugänglich waren,
der Öffentlichkeit nach dem Empfang zugänglich wurden, ohne dass der Informationsempfänger hierfür verantwortlich war,
dem Informationsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt von einem nach bester Kenntnis des Informationsempfängers dazu berechtigten Dritten zugänglich gemacht worden sind,
dem Informationsempfänger vor Empfang bekannt waren oder von ihm unabhängig entwickelt werden,
einem Dritten von Ehrmannweb zur Erfüllung seiner Leistung gemäß Ziffer 2.4 zur Verfügung gestellt werden und Ehrmannweb den Dritten zur Vertraulichkeit gemäß der vorliegenden Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichtet,
aufgrund einer bestands- bzw. rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind. Bei bekannt werden eines solchen Grundes hat der Informationsempfänger den Informationsgeber darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Die Beweislast für das Vorliegen eines der vorgenannten Ausnahmetatbestände trägt der jeweilige Informationsempfänger.
Die Vertragspartner werden bei der Geheimhaltung der Informationen die gleiche Sorgfalt anwenden wie hinsichtlich ihrer eigenen Betriebsgeheimnisse. Sie stehen einander dafür ein, dass ihre Mitarbeiter - soweit sie Kenntnis von Informationen erlangen können - entsprechend verpflichtet sind.
Alle Rechte an den Informationen verbleiben beim informierenden Vertragspartner. Unabhängig von der Laufzeit dieses Vertrages wird jeder Vertragspartner die ihm übermittelten Informationen für weitere fünf Jahre nach Erhalt der Informationen nur gemäß dieser Vereinbarung verwenden.
Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz von Ehrmannweb zuständige Gericht.
Allgemeine Bestimmungen
Wenn der vorliegende Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einen Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gemäß Ziffer 13.2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.
Erfüllungsort für an Ehrmannweb zu leistende Zahlungen ist Schorfheide/OT Finowfurt.
Der Vertragspartner darf seine Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Ehrmannweb übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag.
Der Vertragspartner hat seinen Wohnsitz- oder Sitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens Ehrmannweb unverzüglich anzuzeigen.
Der Vertragspartner willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von Ehrmannweb bzw. Dritten gemäß Ziffer 2.4 gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des vorliegenden Vertrages zweckmäßig ist.
Schorfheide, den 15.03.2005